Der Beitrag behandelt die in der universitären Fallbearbeitung selten vorkommenden besonderen Gleichheitsgrundrechte, konkret die Verfassungsmäßigkeit einer Quotenregelung für die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst nach dem geltenden nds. Gleichbehandlungsgesetz. Prozessualer Anlass ist eine konkrete Normenkontrolle, womit es sich um eine unübliche Kombination handelt.